§ 21 a BetrVG – Übergangsmandat
D I U Bisher waren meine Kommentierungen auf den Idealzustand bezogen. Es gibt einen Betrieb und der soll auch weiterhin bestehen bleiben. Mal abgesehen davon, wie dann die Regelungen sind, wenn Mitarbeiter dazukommen oder weggehen. Was passiert aber wenn ein Betrieb gespalten wird oder andere Betriebe hinzukommen? Das versucht der § 21 a BetrVG zu regeln. Wie immer gibt es viele Querverweise die wir aber bereits gewohnt sind, oder? § 21a Übergangsmandat *) (1) Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt…